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Version / Stand: 13.08.2011
§ 1 Name, Ziel und Sitz
1. Der Verein führt den Namen “Internationale Gesellschaft für theologische Mediävistik e.V.” (im Folgenden: die Gesellschaft). Er dient der Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere der Erforschung des Mittelalters unter besonderer Berücksichtigung der im weitesten Sinne theologischen Aspekte dieses Zeitalters. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Die Gesellschaft zielt auf den wissenschaftlichen Austausch zum Zweck der Förderung von Forschung und Lehre im Bereich der theologischen Mediävistik. Sie vertritt die Anliegen der Disziplin gegenüber staatlichen, kirchlichen und anderen Stellen, die mit wissenschaftsorganisatorischen Fragen befaßt sind. Sie kooperiert mit anderen mediävistischen Forschungseinrichtungen, Gesellschaften und Vereinen. Sie bemüht sich um die Förderung der Kooperation zwischen den Forschenden der eigenen Disziplin und ihrer Teildisziplinen, insbesondere der Kirchen- und Theologiegeschichte und ihrer Teildisziplinen (insbesondere der Exegesegeschichte, der Spiritualitäts- und Frömmigkeitsgeschichte, der Liturgiegeschichte, der Historischen Kanonistik und der Sermonesforschung) und fördert den interdisziplinären Austausch mit den Forschenden der anderen mediävistischen Disziplinen, insbesondere der Geschichtswissenschaft, der Historischen Hilfswissenschaften, der Philosophiegeschichte, der Kunstgeschichte, der Musikgeschichte und der historischen Sprach- und Literaturwissenschaften.
3. Der Sitz des Vereins ist Frankfurt am Main.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Tätigkeiten
1. Die Gesellschaft veranstaltet jährlich eine Jahrestagung. Im Rahmen der Tagung soll über aktuelle Forschungsprojekte berichtet und insbesondere Nachwuchsforscherinnen und -forschern die Möglichkeit geboten werden, ihre Arbeit vorzustellen und ihre Erfahrungen auszutauschen.
2. Die Gesellschaft hat folgende Publikationsorgane: Archa Verbi und Archa Verbi Subsidia.
3. Die Gesellschaft organisiert Fachtagungen zu aktuellen Forschungsthemen.
4. Die Gesellschaft strebt die Entwicklung von weiteren wissenschaftlichen Förderungsinstrumenten für die Forschung im Bereich der theologischen Mediävistik an.
5. Durch die Tätigkeit für die Gesellschaft darf kein Mitglied in unverhältnismäßiger Weise begünstigt werden (vgl. § 4 (3)).
§ 3 Mitgliedschaft
1. Jede Einzelperson, die im Bereich der theologischen Mediävistik forscht und/oder die Ziele der Gesellschaft unterstützt, kann Mitglied der Gesellschaft werden. Die Person bittet beim Vorstand um Aufnahme. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme.
2. Mediävistische Institute und andere Institutionen können auf Antrag als korporative Mitglieder aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Korporative Mitglieder nehmen ihre Mitgliedsrechte durch ihren jeweiligen Vorsitzenden oder seine Stellvertreter wahr und erfüllen ihre Mitgliedspflichten in gleicher Weise.
3. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
4. Die Mitgliedschaft endet ferner durch Tod, bei korporativen Mitgliedern durch Auflösung ihrer Institution, oder durch Streichung. Wenn der Mitgliedsbeitrag für mehr als ein Jahr nicht entrichtet wurde, kann der Vorstand die Mitgliedschaft streichen; die erfolgte Streichung muß dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.
5. Die Mitgliederversammlun